Mit Kartierungen die Natur in der Asse erfassen
Marco Franz leitet auf der Schachtanlage Asse II die Gruppe „Genehmigungen Berg und Umweltrecht“. In dieser Position ist er auch für die derzeit laufenden Kartierungsmaßnahmen im Umfeld der Asse zuständig. Zuletzt informierte er auf dem „Forum Nachhaltigkeit“ der Ostfalia in Wolfenbüttel über die Naturschutzmaßnahmen der BGE.
Einblicke: Herr Franz, die BGE führt derzeit Kartierungen im Umfeld der Asse durch. Können Sie uns noch einmal erläutern, was unter dem Begriff Kartierungen zu verstehen ist?
Marco Franz: Unter einer Kartierung wird aus naturschutzfachlicher Sicht eine Bestandsaufnahme der uns umgebenden Natur und der Landschaft verstanden. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme erfassen wir die hier lebenden Pflanzen- und Tierarten. Wir bekommen so ein umfassendes Verständnis beispielsweise darüber, welche Fledermausarten es hier gibt und wo sie ihre Schlaf- und Futterplätze haben.
Einblicke: Die BGE soll die Abfälle aus der Asse zurückholen. Welche Rolle spielen Fledermäuse dabei?
Marco Franz: Mit der Rückholung sind weitreichende Infrastrukturmaßnahmen verbunden. Insbesondere mit dem Bau des Rückholbergwerks inklusive des neuen Schachts Asse 5 sowie mit den dazugehörigen Tagesanlagen und technischen Einrichtungen greifen wir erheblich in die Natur und Landschaft ein. Die Kartierung hilft uns, bereits während der Planung, Eingriffe zu vermindern oder sogar zu vermeiden. Das schützt dann auch die Fledermäuse. Darüber hinaus müssen wir im Genehmigungsverfahren die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten darlegen und zeigen, wie wir die Eingriffe kompensieren.
Einblicke: Was meinen Sie mit Kompensieren?
Marco Franz: Jeder Eingriff der nicht vermieden werden kann, ist zunächst einmal zu minimieren. Sind Eingriffe nicht zu vermeiden, müssen diese kompensiert werden. Das ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet beispielsweise, dass ich gefällte Bäume wieder aufforsten muss – am besten vor Ort. Der Gedanke dahinter ist, dass die Natur aufgrund des Eingriffes in ihrer Gesamtheit nicht verschlechtert werden darf. Wir als BGE streben langfristig sogar eine Aufwertung an. Dies ist aufgrund der Lage der Schachtanlage Asse II von besonderer Bedeutung.
Einblicke: Sie meinen die verschiedenen Schutzgebiete in der Asse?
Marco Franz: Das ist richtig. Wir befinden uns mit der Schachtanlage in einem Landschaftsschutzgebiet. Hier gelten sehr hohe Schutzanforderungen. Die BGE steht dazu in einem engen und kontinuierlichen Austausch mit den Naturschutzbehörden. Darüber hinaus werden wir von erfahrenen Umweltplaner*innen bei unseren Arbeiten unterstützt. Unser Ziel ist es, trotz aller Eingriffe, den bestmöglichen Schutz der Natur zu gewährleisten. Nur das kann unser Anspruch sein.
"Sieh mal, was da kreucht und fleucht"
Am 25. November 2021 informierte die BGE in einer Online-Veranstaltung über die Kartierungen in der Asse und deren Bedeutung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Die Aufzeichnung der Veranstaltung (externer Link) ist weiterhin auf YouTube verfügbar. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, schreiben Sie gern eine E-Mail an: dialog(at)bge.de.