Radioaktive Abfälle und deren Beseitigung

Hintergrund

Radioaktive Abfälle werden häufig auch als Atommüll bezeichnet. Damit ist klar, dass es sich um Reststoffe handelt, für die es keine weitere sinnvolle Verwendungsmöglichkeit mehr gibt.

Da Müll nicht gleich Müll ist, hängt die Entsorgung von etlichen Faktoren ab. Das betrifft Müll, der im Haushalt anfällt genauso wie radioaktive Abfälle, die in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Betrieben anfallen.

Der große Unterschied sind die umfangreichen rechtlichen Bestimmungen, die im Umgang mit radioaktiven Stoffen gelten. Hierzu gibt es neben dem Atom- und dem Strahlenschutzgesetz zahlreiche weitere Bestimmungen, etwa die Strahlenschutzverordnung, die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung oder die Atomrechtliche Verfahrensverordnung um nur einige zu nennen.

Schutz der Bevölkerung

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Wirkungen radioaktiver Stoffe. Weitere Ziele sind die Sicherheit, die Zuverlässigkeit und die Nachvollziehbarkeit aller Arbeitsschritte. In Deutschland gibt es daher eine getrennte Aufgabenverteilung zwischen dem Unternehmen für die Endlagerung, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der behördlichen Aufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz: BASE (Bezeichnung bis zum 31. Dezember 2019: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE). Darüber hinaus ist das Bundesumweltministerium für die rechtliche und fachliche Aufsicht über beide Institutionen zuständig und nicht zuletzt der Bundestag und die Landesparlamente, wenn es um gesetzliche Festlegungen geht.

Nach heutigem Wissensstand ist die Endlagerung in stabilen Gesteinen in geologischen Tiefen die einzige Möglichkeit, um einen langfristigen Schutz vor den Gefahren zu bieten. Die Fachleute sprechen von Langzeitsicherheit. Jede noch so massiv gebaute Halle auf der Tagesoberfläche schützt nur zeitlich begrenzt. Sie lassen sich trotz Kontrollen und Absperrungen nicht komplett vor Sabotage oder anderen Übergriffen von außen schützen. Ein verschlossenes Endlager kann von außen nicht angegriffen werden, selbst der Einschlag eines Meteoriten kann dem Endlager nichts anhaben.

Eine Person im Strahlenschutzanzug dekontaminiert alte AKW-Bauteile
© Janosch Gruschczyk
Alte AKW-Bauteile werden dekontaminiert.

Entstehung radioaktiver Abfälle

Radioaktive Abfälle entstehen überwiegend beim Betrieb von Kernkraftwerken und im Anschluss bei deren Rückbau. In der Forschung fallen ebenfalls radioaktive Abfälle an und in geringeren Mengen auch in der Industrie und der Medizin. Für die Entsorgung müssen unterschiedliche Eigenschaften der Abfallstoffe berücksichtigt werden. Insbesondere ist auf die Wärmeentwicklung zu achten. Durch zu große Wärmebelastung könnte das Gestein beschädigt werden. In Deutschland werden radioaktive Abfälle deshalb in zwei Arten eingeteilt: Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle.

Bereits bei der Bearbeitung und Zwischenlagerung werden die Stoffe getrennt und unterschiedlich gelagert. Zu den Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zählen die schwachradioaktiven – und der Großteil der mittelradioaktiven Abfallstoffe. Ihre Menge (Volumen) ist etwa zehnmal so groß wie die wärmeentwickelnden Abfälle. Allerdings weisen sie eine viel geringere Radioaktivität auf.

Langer Zerfallsprozess

Der Unterschied von radioaktiven Abfällen zu biologischen - oder chemischen Abfallstoffen ist deren Zerfall. Mit der Zeit zerfallen radioaktive Elemente zu stabilen Elementen, von denen keine Strahlung mehr ausgeht. Der Zeitraum bis zum vollständigen Zerfall dauert allerdings unterschiedlich lange und kann viele tausend Jahre dauern.

Deutschland hat entschieden, sämtliche Arten radioaktiver Abfälle tief unter der Erdoberfläche endzulagern. An die Standortauswahl, die Genehmigung und den Betrieb von Endlagern werden hohe Anforderungen gestellt. Nur so kann der bestmögliche Schutz über Jahrtausende erzielt werden.


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