Einblicke #8

Cover Magazin Einblicke Nummer 8
Vorschaubild Magazin Einblicke Nummer 8
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Fakten zum Magazin

Zwölf Jahre sind vergangen, seit die Schachtanlage Asse II im Jahr 2009 eine juristische Zäsur erlebte. War sie bis dahin nur unter den Anforderungen des Bergrechts betrieben worden, gelten seither die Anforderungen des Atomrechts – und damit verbunden: die wissenschaftlichen und technischen Standards der kerntechnischen Schadensvorsorge.

In den darauffolgenden Monaten wurden verschiedene Optionen der Stilllegung diskutiert. Bis am Ende klar war: Die atomrechtlich geforderte langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt ist nur zu gewährleisten, wenn alle 125 787 Fässer mit radioaktiven Abfällen zurückgeholt werden. „Die Rückholung der Asse-Fässer ist für mich alternativlos“, sagt auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies in unserem Interview auf Seite 8. „Aber schon jetzt ist klar: Dieser hochkomplexe und aufwendige Prozess wird sich über Jahrzehnte hinziehen.“

Der Rückholplan wurde im April 2020 vorgestellt. Mit einer sogenannten Antragskonferenz im Dezember 2020 folgte der Einstieg in die umfangreichen Genehmigungsverfahren. Diese sind Voraussetzung dafür, dass aus den im Rückholplan beschriebenen Vorhaben Realität wird. Der Übergang von der Planungs- zur Projektphase ist damit eingeläutet.

Die sogenannte Lex Asse hilft, die nun anstehenden komplexen Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. „Die Beschleunigungsmöglichkeiten wollen wir nutzen“, sagt Thomas Lautsch, Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

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