Endlich Tempo aufnehmen

von Michael Prellberg Hintergrund

Antragskonferenz, das klingt vor allem nach reden und weniger nach entscheiden. Tatsächlich ist sie aber ein Sieben-Meilen-Schritt hin zur Bergung der über 125 000 Fässer mit radioaktiven Abfällen.


In der Einlagerungskammer 8a – gelegen in 511 Metern Tiefe – war die Radioaktivität ungewöhnlich hoch, das zeigten im Jahr 2017 die Messwerte an den Filtern. Also sollte eine Kamera in die Tiefe geschickt werden und Aufschluss geben, was da unten los ist. Das war der Plan. Passiert ist: wenig. Seit mehr als drei Jahren diskutieren die BGE und die Behörden über den Einsatz der Kamera in der Schachtanlage Asse II – und senden damit ein ungutes Signal: Wenn sich die beteiligten Akteure jahrelang wegen einer Kamera beharken, wie wollen sie dann jemals die 125 787 Fässer mit radioaktiven Abfällen aus dem Bergwerk holen?

Die Zeit drängt. Asse II sei „unverzüglich stillzulegen“, fordert das Atomgesetz. Doch wie schnell kann „unverzüglich“ sein, wenn zuvor der Atommüll geborgen werden muss? Die Rückholung gestaltet sich schwierig. Tief unter der Erde lagern in 13 meist unzugänglichen Kammern mehr als 47 000 Kubikmeter an schwach-und mittelradioaktiven Abfällen. Da viele Behälter im Lauf der Zeit beschädigt wurden und den umgebenden Salzgrus kontaminierten, rechnen Expert*innen gar mit einem zu bergenden Volumen von bis zu 100 000 Kubikmetern. Nachdem die Abfälle endlagergerecht verpackt sind, werden daraus sogar bis zu 200 000 Kubikmeter Abfall.

Die Kammern liegen in Tiefen von 511, 725 und 750 Metern. Um die Fässer ans Tageslicht zu holen, muss ein neuer Ber­gungsschacht in den Berg getrieben werden: Schacht Asse 5.

Das klingt nach einem bergbaulichen Vorhaben, das durch das Bergrecht geregelt ist. Nur steht Asse II mit seinen radioaktiven Abfällen aber seit 2009 eben auch unter Atomrecht, und das macht einen gewaltigen Unterschied. Um es – leicht zugespitzt – auf den Punkt zu bringen: Während im Bergrecht erlaubt ist, was nicht verboten ist, verbietet das Atomrecht alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Blick in eine große Kammer unter Tage. Im Vordergrund sieht man ein verstaubtes Pult mit Bildschirmen und Hebeln.
© Janosch Gruschczyk/janosch fotografie
Von dieser Beschickungskammer aus wurden die Fässer in die sechs Meter darunter gelegene Einlagerungskammer 8a abgesenkt. Mittlerweile wurde dieser Bereich zurückgebaut

Was bisher passierte, war wenig sichtbar


Nach dem im April 2020 vorgestellten Rückholplan folgte im Dezember der Kickoff für die konkreten Genehmigungsverfahren: der Wechsel von der Ideen-in die Umsetzungsphase. Was in den vergangenen zwölf Jahren passierte, war oft wenig sichtbar. Diskussionen unter Expert*innen. Sze­narien, die verworfen oder weiterverfolgt wurden. Pläne, die überarbeitet und feingeschliffen wurden.

Das alles war und ist notwendig, führte aber nicht immer zu konkreten Maßnahmen. Ebenso notwendig: die Abstimmungen zwischen den beteiligten Akteuren. Im Fall von Asse II sind das vor allem die BGE als Betreiberin, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Aufsichtsbehörde und das Niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde. Sie alle haben ihre spezifischen Aufgaben und nehmen diese ernst.

Auch deshalb hat es zwölf Jahre gedauert, bis sämtliche Weichen gestellt wurden und der Zug in Richtung Rückholung so richtig ins Rollen kommt. Dass der „Rückholplan“ beschreibt, wie die Fässer aus dem Bergwerk geholt werden sol­len, ist klar. Aber was genau ist eine Antragskonferenz?

Ein Sieben-Meilen-Schritt nach vorn. In der Antragskonferenz stellte die BGE dem Niedersächsischen Umweltministerium kurz vor dem Jahreswechsel vor, wie sie die Rückholung schrittweise so umsetzt, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Damit sich das Ministerium vorbereiten konnte, ging ihm im Herbst 2020 eine „planerische Mitteilung“ zu. „Im Rückholplan steht, was wir machen wollen“, erklärt der zuständige BGE-Abteilungsleiter Frank Printz. „In der planerischen Mitteilung steht, wie wir es machen wollen.“

Die Mitarbeiter*innen im Umweltministerium hatten also genug Stoff, um mögliche Fragen für die Antragskonferenz im Dezember vorzubereiten. Und sie leiteten die planerische Mitteilung weiter an mehr als ein Dutzend Träger öffentlicher Belange (TöB), die in das Verfahren eingebunden sind. Schließlich sollen alle Belange gehört und berücksichtigt werden: Naturschutz und Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft und Geolog*innen – und nicht zuletzt die betroffenen Kommunen. 18 Behörden und Verbände stellten bei der Online-Konferenz ihre Nachfragen. Im Nachgang werden jetzt die ersten Genehmigungsunterlagen erarbeitet.


Zeitnahe, umsetzbare und rechtssichere Genehmigung


Dieses Verfahren wirkt komplizierter, als es ist, denn federführend ist und bleibt das Niedersächsische Umweltministerium. Es muss also nicht mit jedem einzelnen Amt verhandelt werden, die Fäden laufen beim Ministerium als Genehmigungsbehörde zusammen. „Diese Konzentration macht den Prozess deutlich schlanker“, sagt Um­weltminister Olaf Lies. Die Rückmeldungen der einbezogenen Akteure werden in Hannover gesammelt, anschließend gibt es ein Feedback: Plan ist okay, aber bitte an dieser und jener Stelle noch nachbessern.

Blick durch ein Fenster unter Tage. Man sieht viele Fässer auf einem Haufen liegen.
© Bundesamt für Strahlenschutz
Blick in die Kammer 8a: Die Fässer wurden beim Abseilen vermutlich nicht beschädigt – womöglich aber später infolge des Drucks im „Gebindekegel“

Die planerische Mitteilung für die Auftaktkonferenz ist so aufbereitet, dass „eine zeitnahe, umsetzbare und rechtssichere Genehmigung möglich wird“, sagt BGE-Geschäftsführer Stefan Studt. Genau diese Genehmigungsverfahren sind jetzt angeschoben, denn jetzt können die konkreten Antragsunterlagen vorbereitet werden. Deren zentrale Bestandteile werden Sicherheitsnachweise sein. Es geht insbesondere um den Nachweis, dass die lange Betriebszeit der Rückholung, die Schaffung zusätzlicher Hohlräume und das Öffnen der Kammern die bestehenden Probleme nicht verschärfen.

Sobald die Genehmigungen vorliegen, kann mit der Umsetzung konkreter Projekte begonnen werden. Ein wichtiges Projekt ist der Bau des neuen Schachtes Asse 5, über den die Fässer später aus der Tiefe der Erde geholt werden. Zuvor kann bereits die Versorgung mit Frischluft und damit die gesamte Infrastruktur des Bergwerks verbessert werden. Deswegen gehört der Bau des neuen Schachtes zum Komplex I und wird als Erstes bearbeitet.

Es folgen drei weitere Komplexe, die sich mit dem Transport der radioaktiven Abfälle ans Tageslicht, der Abfallbehand­lungsanlage inklusive des Zwischenlagers und der Öffnung der Einlagerungskammern und damit der eigentlichen Rückholung beschäftigen.

Alle Beteiligten wollen so schnell wie möglich loslegen. Expert*innen fürchten, dass die Schachtanlage Asse jederzeit absaufen kann. Seit einem Wasserzutritt im Jahr 1988 werden täglich mehr als zwölf Kubikmeter Salzlösung im Bergwerk aufgefangen, das zwischen 1967 und 1978 als bundesdeutsches „Versuchsendlager“ diente. Nahezu alle schwach-und mittelradioaktiven Abfälle dieser Zeit wurden in die Asse eingelagert.

Die Eignung war immer umstritten. Auf das Salzbergwerk Asse II wirken gewaltige geodynamische Kräfte, das schwere Deckgebirge drückt auf die im Untergrund vorhandenen Hohlräume. Viele Wände und Decken von Asse II befinden sich heute im „Entfestigungszustand“, wie es im Bergbau heißt: Sie sind nicht mehr stabil


Starken Bildern des Scheiterns starke Bilder des Gelingens entgegensetzen


Die Fässer müssen raus, bevor die Schachtanlage Asse II kollabiert: Dieses Wissen sorgt für Dynamik in den Prozessen. Überstürzen will aber auch niemand etwas – keine der beteiligten Behörden will die 6 Fehler der 1960er-Jahre wiederholen und vorschnelle Entscheidungen treffen, die am Ende ein Fiasko bedeuten könnten. Aber sie wollen Zug in die Sache bekommen. Deshalb koordiniert das Niedersächsische Umweltministerium den Austausch mit den TöB. Damit wird die Gefahr vermieden, sich in Dutzenden von Verfahren mit unterschiedlichen Behörden und ebenso unterschiedlichem Tempo zu verzetteln.

Den Rückholplan zumindest würdigte Umweltminister Lies bereits als stringent. Er „eröffnet die Chance, den Zeitplan nachzuvollziehen“, sagte der SPD-Politiker im April 2020. Nun gelte es, an einzelnen Stellen noch Details zu klären. Damit das Genehmigungsverfahren möglichst bald beginnen kann.


Alle Beteiligten wollen so schnell wie möglich loslegen

Die Asse habe „starke Bilder des Scheiterns der Endlagerung erzeugt“, die über die Region hinaus strahlten, sagte BASE-Präsident Wolfram König im Umweltausschuss des Bundestages im April 2020. Dem müssten nun „starke Bilder des Gelingens“ entgegengesetzt werden. Genau das ist der Plan. Ist das Genehmigungsverfahren eines Tages abgeschlossen, werden die jetzt im Rückholplan skizzierten Arbeiten umgesetzt.

Mit ersten Bauarbeiten soll es 2023 losgehen, die Fässer selbst sollen ab 2033 aus dem Bergwerk geholt werden. Das klingt so, als käme es auf einen Monat mehr oder weniger nicht an. Doch das täuscht, sagt Grit Gärtner, Leiterin Fach­fragen im Projekt Asse der BGE, und bringt es auf den Punkt: „Jeder Tag zählt.“

Die Kamera-Posse hat den beteiligten Akteuren veranschaulicht, wie wichtig ein gemeinsames, konzentriertes Vorgehen ist. Die Antragskonferenz ist dafür ein Beleg.


Baustelle mit großen Bohrgeräten. Im Hintergrund sind Bäume ohne Blätter.
© BGE
Es geht voran: Auf der Basis von Erkundungsbohrungen wird der Standort des Bergungsschachtes Asse 5 festgelegt.

Der Autor

Michael Prellberg ist freier Journalist. Seine Beiträge erscheinen unter anderem in der ZEIT, Capital, im manager magazin und Greenpeace Magazin.

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