Endlagersuche

Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Übersicht

Er muss noch gefunden werden: der Standort für ein Endlager, in dem die hochradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft sicher gelagert werden. Die wärmeentwickelnden Abfälle müssen in einer Tiefe unterhalb von 300 Metern derart eingelagert werden, dass Sicherheit nach heutiger Bewertung für eine Million Jahre gegeben ist. Doch die Zeit drängt: Noch lagern die Abfälle in Zwischenlagern über der Erde, die über ganz Deutschland verteilt sind. Die Betriebsgenehmigungen einiger Zwischenlager enden zunächst in den 30er Jahren unseres Jahrtausends.

Standortsuche, Bau, Betrieb und Verschluss des späteren Endlagers sind Aufgabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Die BGE baut bereits das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter, plant die Stilllegung nach vorheriger Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und bereitet die Stilllegung des Endlagers Morsleben vor. Die Rechtsaufsicht über das Standortauswahlverfahren hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz: BASE, dem die BGE ihre Vorschläge und Erkundungsprogramme vorlegt. Die Entscheidungen im Standortauswahlverfahren treffen Bundestag und Bundesrat. Das Nationale Begleitgremium (NBG) (externer Link) begleitet den Auswahlprozess und die Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch.

Endlagersuche in 90 Sekunden

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Geschichte der Standortauswahl

Es ist nicht der erste Versuch, einen Endlagerstandort für den hochradioaktiven Abfall der Bundesrepublik zu finden. Bereits Ende der 70er Jahre wurde der Salzstock Gorleben im Wendland als möglicher Standort ausgewählt. Diese Entscheidung war dermaßen stark umstritten, dass die Pläne für Gorleben nach jahrzehntelangen Protesten in dieser Form schließlich aufgegeben wurden.

Mehr über die Geschichte von Gorleben erfahren Sie hier

Neuanfang der Endlagersuche

2013 beginnt die Endlagersuche neu. Die Rahmenbedingungen der Suche hatte der Bundestag im "Standortauswahlgesetz" (StandAG) zuvor festgelegt. Die Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (kurz: Endlagerkommission) nimmt ihre Arbeit 2014 auf. Das von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Expertengremium klärt zunächst die Grundlagen der Endlagersuche und übergibt 2016 seinen Abschlussbericht. Auf dessen Basis wird das Standortauswahlgesetz (StandAG) 2017 angepasst. Die BGE beginnt mit dem Auswahlverfahren.

Gesucht wird in ganz Deutschland auf einer weißen Landkarte ohne jedwede Vorabfestlegung. Der Auswahlprozess soll partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend sein. Außerdem sollen BGE, BASE, das Bundesumweltministerium und das NBG eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an allen Schritten der Auswahl ermöglichen. Nur so kann ein größtmöglicher Konsens über den Endlagerstandort erzielt werden.

Einblicke-Magazin

Cover Magazin Einblicke Nummer 21

Das Magazin „Einblicke“ informiert unter anderem über Themen der Endlagersuche. Es beleuchtet unterschiedliche Perspektiven und leistet so einen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Diskussion zum Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist Herausgeberin des Einblicke-Magazins. Die Beiträge werden von Journalistinnen und Journalisten verfasst.

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Wünsche und Erwartungen

Teilnehmer*innen der Auftaktveranstaltung zur neuen Endlagersuche am 5. September 2017 in Berlin formulieren ihre Erwartungen und Hoffnungen an die Suche:

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Wie läuft die Standortauswahl ab?

Grafik zeigt die Tiefe und notwendige Schichten für ein Endlager
© Maxim Knorz

Wie will die BGE den besten Standort finden? Die Grundlage bilden Geo-Daten, die Landes- und Bundesbehörden der BGE zuliefern. Anhand dieser Daten schließt die BGE zunächst ungeeignete Gebiete aus. Das sind beispielsweise Erdbebenregionen, die über die in einer DIN-Norm definierte seismische Gefahrenkategorie 1 hinausgehen, oder Gebiete mit aktiven geologischen Störungszonen im Untergrund. Ebenfalls ausgeschlossen sind Bergwerke. Die Geschichte der Asse soll sich nicht wiederholen.

Für nicht ausgeschlossene Gebiete prüft die BGE, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Endlagerung erfüllt sind. Das Endlager soll in einer Tiefe unterhalb von 300 Metern liegen. Eine mindestens 100 Meter starke Schicht aus Salz- oder Tongestein muss vorliegen und das Endlager für hochradioaktive Abfälle umgeben können. Für Kristallin gelten andere Anforderungen, die auch im StandAG festgelegt sind. Am Ende werden die Gebiete mit Hilfe von geologischer Abwägungskriterien verglichen und bewertet, ob in einem Gebiet eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Dazu zählen beispielsweise die Beschaffenheit des Deckgebirges und die Mächtigkeit der Barriere. Schließlich ist es das Ziel, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu ermitteln.

Im September 2020 hat die BGE insgesamt 90 Teilgebiete, die geologisch geeignet sind, zur weiteren Untersuchung vorschlagen. Der erste wichtige Schritt der Standortsuche ist geschafft. Mehr zum Zwischenbericht Teilgebiete gibt es auf der Website der BGE.

Erkunden, abwägen, überprüfen

Nun erarbeitet die BGE Vorschläge für die weitere Erkundung – ganz individuell für jeden möglichen Standort. Die Mess- und Bohrprogramme werden durch das BASE genehmigt und am Ende werden die übertägig zu erkundenden Gebiete von Bundestag und Bundesrat festgelegt. Durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen in den denkbaren Standortregionen macht sich die BGE ein genaueres Bild von der Geologie vor Ort. Es werden weitere Standorte ausgeschlossen und dem BASE wird eine Auswahl an Standorten für die unterirdische Erkundung vorgelegt. Bundestag und Bundesrat entscheiden erneut. Da die Sicherheit oberste Priorität hat, werden bereits Sicherheitsuntersuchungen für die Betriebsphase und die Phase nach Verschluss eines möglichen Endlagers und Prüfungen zur Umweltverträglichkeit für jeden Standort durchführt. Die BGE legt einen Standortvergleich vor, und das BASE übermittelt dem Umweltministerium auf Grundlage aller vorliegenden Erkenntnisse einen Standort für das Endlager. Die Entscheidung liegt wiederum bei Bundestag und Bundesrat. Wenn der Standort feststeht, wird die BGE das Endlager bauen und die Abfälle einlagern.

Was macht die Suche besonders?

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Ziel der Akteure in der Standortauswahl ist es, mit einem möglichst fairen Auswahlverfahren zu überzeugen. Das setzt ein durchgängig transparentes Verfahren voraus. Die BGE informiert daher kontinuierlich über ihre Maßnahmen und erklärt, wie sie zu ihren Einschätzungen und Empfehlungen gekommen ist. Methoden und Zwischenergebnisse werden mit Experten und der Öffentlichkeit diskutiert. Um alte Fehler zu vermeiden, sieht das aktuelle Standortauswahlverfahren eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Aufgabe liegt beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link), kurz: BASE  (Bezeichnung bis zum 31. Dezember 2019: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE).

Das nationale Begleitgremium

Das Standortauswahlverfahren ist noch in einem weiteren Punkt einzigartig: Zum ersten Mal wurde mit dem „Nationalen Begleitgremium“ eine Institution geschaffen, die den Prozess kritisch und unabhängig begleiten wird. Das Gremium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden, und aus Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt wurden. Die Mitglieder des Begleitgremiums können alle Akten einsehen und Stellungnahmen abgegeben.

Interview Hendrik Lambrecht: Wie kommt man als normaler Bürger ins Nationale Begleitgremium?

Rücksprünge sind möglich

Ebenfalls außergewöhnlich ist die Möglichkeit, im Verfahren immer wieder einen Schritt zurück zu machen, wenn neue Erkenntnisse eine andere Bewertung beispielsweise von geeigneten Teilgebieten verlangen. Dann kann der Status eines fälschlich ausgeschlossenen oder fälschlich noch nicht ausgeschlossenen Teilgebiets wieder verändert werden. So können Fehler oder Fehleinschätzungen innerhalb des Auswahlverfahrens behoben werden. Außerdem werden die Ausschlusskriterien bis zum Schluss immer wieder abgefragt – neu erhobene Daten werden so immer wieder in den Prozess eingespeist – und angewendet. Es kann sogar der Fall eintreten, dass am Ende der unterirdischen Erkundung doch noch "junges Grundwasser" nachgewiesen wird, und der Standort dann quasi auf der Zielgeraden doch noch ausgeschlossen werden muss.


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