Geschichte der Endlagerung
Hintergrund
Die Geschichte der Endlagerung radioaktiver Abfälle lässt sich nicht erzählen, ohne einen Blick auf die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu werfen. Nachdem die Entscheidung gefallen war, die Nutzung der Atomenergie endgültig zu beenden, war der Weg 2017 frei für einen Neuanfang in der Endlagerfrage. Wie ist es dazu gekommen?
Die deutsche Atomforschung war in den 1930er Jahren ziemlich weit vorn. Otto Hahn und Lise Meitner gelang es 1938 erstmals, eine Atomkernspaltung durch Neutronenbeschuss auszulösen. Im nationalsozialistischen Atomprogramm spielten allerdings beide keine Rolle mehr. Meitner, weil sie als Jüdin aus Deutschland flüchten musste. Hahn, weil er den Nationalsozialisten nicht zu Diensten sein wollte. Er hatte das Kaiser-Wilhelm-Institut verlassen, nachdem seine jüdischen Kolleginnen und Kollegen aus dem Institut gedrängt worden waren.
Über den Zweiten Weltkrieg hinweg fand ein weitgehend im Geheimen spielender Wettstreit zwischen Deutschland, den USA, der Sowjetunion und Japan um die erste Atombombe statt. Wie weit das deutsche Atomprogramm tatsächlich fortgeschritten war, wurde erst Jahrzehnte nach dem Krieg offenbar. Mit dem Abwurf der Atombombe auf das japanische Hiroshima wurde im August 1945 aber offensichtlich, dass die USA als erste über die neuartige Waffe verfügten. Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima am 6. und Nagasaki am 9. August 1945 haben viele Physiker, die an der Entwicklung der Kernenergie beteiligt waren, zu Gegnern des Einsatzes der Technik im Krieg gemacht. Auch Otto Hahn gehörte zu den scharfen Kritikern der Entwicklung der Atombombe. Albert Einstein, der mit einem von ihm mitgezeichneten Brief an den Präsidenten der USA, Franklin D. Roosevelt, das Manhattan-Projekt zur Entwicklung der Atombombe angeregt hatte, entwickelte sich ebenfalls zum scharfen Kritiker und Pazifisten.
Bau der deutschen Atomkraftwerke
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Deutsche Forschungsreaktoren
Im Nachkriegs-Deutschland war die Entwicklung von Atomwaffen tabu. Doch Wissenschaftler um den Nobelpreisträger Werner Heisenberg im Uran-Verein drängten darauf, die Kernenergie friedlich zu nutzen. Anfang der 1950er Jahre wurde die Max-Planck-Gesellschaft gegründet, die in Göttingen und später in München zum Treiber der Entwicklung wurde, obwohl zu dieser Zeit auch die Forschung an der Atomenergie von den Alliierten beschränkt worden war. 1955 wurden die Beschränkungen mit den Pariser Verträgen und der Westintegration der Bundesrepublik aufgegeben. Im gleichen Jahr gründete die Bundesregierung ein Atomministerium mit Franz-Josef Strauß (CSU) an der Spitze. Ihm folgte ein Jahr später der CSU-Politiker Siegfried Balke, der das Amt bis 1962 ausübte.
1957 ging mit dem sogenannten Garchinger Atom-Ei der erste deutsche Forschungsreaktor in Betrieb. Allerdings hielt sich die Begeisterung der deutschen Energiekonzerne in Grenzen. Die hatten gerade erst eine gewaltige Flotte neuer Kohlekraftwerke errichtet und waren nicht daran interessiert, sich mit der Atomenergie eine Konkurrenz zu ihren eigenen Kraftwerken zu schaffen. In der DDR ging der Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden fast zeitgleich ebenfalls 1957 in Betrieb. Nur mit Hilfe hoher Subventionen und Staatsgarantien bauten RWE und die anderen Energiekonzerne nach und nach die ersten Kernkraftwerke in Westdeutschland. In der DDR galt der Bau von Kernkraftwerken als Zeichen für den Fortschritt.
„Für mich war in den 70er-Jahren, als ich so an die Akten herangelassen wurde, die verblüffendste Entdeckung, wie wenig großen Plan es in der ganzen Entwicklung gab. Dass die ganzen sogenannten Atomprogramme der Bundesregierung, die bis dahin auch von Gegnern so ernst genommen waren, bloßes Papier waren, und die reale Entwicklung doch mehr oder weniger planlos verlief.“
Joachim Radkau, Historiker der Universität Bielefeld zitiert aus: Dagmar Röhrlich: Geschichte eines Scheiterns, Deutschlandfunk vom 4. März 2013 (externer Link)
Die ersten Reaktoren
Der erste Reaktor, der auch Strom einspeiste, war der Versuchsreaktor Kahl von RWE, der 1961 ans Netz ging. 1966 ging in der ehemaligen DDR mit dem Atomkraftwerk Rheinsberg der erste kommerzielle Reaktor Deutschlands in Betrieb. Gundremmingen folgte im selben Jahr als der erste kommerziell betriebene Reaktor der Bundesrepublik. Wenig später folgten Lingen, Obrigheim und Stade. In der DDR folgte 1975 das Kernkraftwerk Greifswald, das geplante Atomkraftwerk in Stendal ist nicht mehr fertig gestellt worden. Alles in allem sind in Deutschland 110 kerntechnische Anlagen gebaut und für die Forschung, die Stromerzeugung oder die Produktion von Brennelementen verwendet worden.
Widerstand gegen die Atomenergie
Der erste Widerstand regte sich bereits in den 1950er Jahren. Mit der "Göttinger Erklärung" (externer Link) von 18 angesehenen Atomforschern um Carl Friedrich von Weizsäcker und Otto Hahn wandten sich die Wissenschaftler gegen die atomare Bewaffnung der neu gegründeten Bundeswehr. Die Geburt der Atomenergie aus der Bombe war in der deutschen Friedensbewegung seit den ersten Ostermärschen in den 1950er Jahren ein Thema, das sich in den 1970er bis 1980er Jahren immer weiter als roter Faden durch die Geschichte des Widerstands zog.
Die ersten Großdemonstrationen und langanhaltenden Widerstandsaktionen gegen den Bau eines Atomkraftwerks ereigneten sich im Kaiserstuhl unweit von Freiburg. Der Widerstand gegen das Atomkraftwerk Wyhl wurde von Kaiserstühler Bauern und Freiburger Studenten getragen – eine Kombination, die später auch gegen den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf oder das Endlager in Gorleben mobil machte. Die Geburtsstunde der Anti-Atombewegung war wohl die Bauplatzbesetzung des Atomkraftwerks Wyhl am 18. Februar 1975. Der damalige Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU) ließ den Bauplatz mit einem großen Polizeiaufgebot räumen. In seiner Regierungserklärung im gleichen Jahr sagte er: "Ohne das Kernkraftwerk Wyhl werden zum Ende des Jahrzehnts in Baden-Württemberg die ersten Lichter ausgehen." Sein Argument für die Polizeieinsätze war, dass das Land "unregierbar" würde, wenn "bei jedem größeren Projekt irgendwelche ideologischen oder anderen Interessen sich mit mittelbarer oder unmittelbarer Gewalt widersetzen". 1983 verschob Filbingers Nachfolger Lothar Späth (CDU) den Bau des Atomkraftwerks in die 1990er Jahre und schließlich in die 2000er Jahre.
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Nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im April 1986 war die Atomeuphorie in Deutschland allerdings ohnehin zu Ende. Die noch im Bau befindlichen Kernkraftwerke wurden zu Ende gebaut. 1989 ging mit Neckarwestheim 2 das letzte Kraftwerk ans Netz. Seither ist kein weiterer Neubau mehr erwogen worden. Die Versuche mit einer anderen Technologie, dem Kugelhaufenreaktor, eine weitaus sicherere Technik zu etablieren, ließen sich in Hamm-Uentrop in der Praxis nicht beweisen. Im Gegenteil, der Hochtemperaturreaktor war sehr pannenanfällig und wurde schnell wieder stillgelegt.
Bürgerproteste
Die Ambition, den Kernbrennstoffkreislauf zu schließen, scheiterte, als der Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf 1989 gestoppt wurde und der Schnelle Brüter in Kalkar 1991 nicht ans Netz ging. In Wackersdorf wollte man aus den Brennelementen Plutonium und Uran wiedergewinnen, das in Brennelemente verbaut werden sollte oder als Brennstoff für den „Schnellen Brüter“ hätte dienen können. Durch den Einstieg in die Plutoniumwirtschaft erhofften sich die Befürworter der Technologie eine effizientere Ausnutzung des Kernbrennstoffs, sowie eine Weiterentwicklung der Kernenergie. Der Baubeginn für den Brüter lag in den frühen 1970er Jahren. Sieben Milliarden D-Mark (nach dem damaligen Wert etwa 3,6 Milliarden Euro) später wurde das Projekt wegen Sicherheitsbedenken aufgegeben. Heute befindet sich auf dem Gelände ein Freizeitpark.
Bevor die Wiederaufarbeitung scheiterte, war 1977 in Gorleben neben dem Endlager und Zwischenlager die größte zivile Wiederaufarbeitungsanlage der Welt geplant. Nachdem sich auch in Gorleben massiver Widerstand gebildet hatte, wurde die Idee der Wiederaufarbeitung in die bayerische Oberpfalz verpflanzt. Doch gegen die Planungen bei Wackersdorf eine kleinere Wiederaufarbeitungsanlage zu bauen, richtete sich ebenso massiver Protest. Außerdem liefen die Kosten aus dem Ruder, so dass die Energiekonzerne ihre Pläne aufgaben. Stattdessen exportierten sie ihre abgebrannten Brennelemente weiter in die Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield/England, bis dieser Export von 2005 an verboten wurde. Das war Teil des ersten Atomausstiegskonsenses unter der rot-grünen Regierung im Jahr 2000, der ein Jahr später mit dem Atomausstiegsgesetz umgesetzt wurde.
„Die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben den Niedergang praktisch besiegelt. Aber man sollte nicht verkennen, dass die Atomwirtschaft selbst zu ihrem Niedergang beigetragen hat – insbesondere durch ihre Informationspolitik und durch strategische Fehlentscheidungen und Fehleinschätzungen.“
Joachim Radkau/Lothar Hahn: Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft, München 2013 (externer Link)
2010 nahm die damalige schwarz-gelbe Regierung einen Teil des Atomkonsenses zurück und verlängerte die Laufzeiten der Kernkraftwerke, die noch in Betrieb waren. Doch nach dem Tsunami und der folgenden Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 endete diese Episode. Im gleichen Jahr wurde das Atomgesetz so geändert, dass ein Teil der älteren Atomkraftwerke sofort vom Netz genommen wurde und für die verbleibenden Anlagen konkrete Enddaten festgelegt wurden. Ende 2022 gehen die letzten deutschen Kernkraftwerke vom Netz.
Und die Endlagerung?
Deutschland hat sich relativ früh auch mit der Frage befasst, was mit den Abfällen aus der Kerntechnik geschehen soll. Die in den 1960er Jahren noch geübte Praxis, radioaktive Abfälle in der Tiefsee zu entsorgen, ging über einen Fall nicht hinaus. Früh legte sich die Wissenschaft auf tiefengeologische Endlager als sicherste Entsorgungsmöglichkeit fest. Und ebenfalls relativ schnell konzentrierte sich die deutsche Endlagerforschung auf Salzstöcke als mögliches Einlagerungsgestein. Die Bundesanstalt für Bodenforschung, die spätere Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR), schrieb 1963 in einem Gutachten: "Umso geeigneter sind stillgelegte Bergwerke, in denen aktiver Bergbau auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist."
Mit dem Bergwerk Asse II in Niedersachsen war dieses Bergwerk gefunden. 1965 kaufte der Bund das alte Bergwerk und ließ es als Forschungsendlager und später als Endlager nutzen. Fünf Jahre später übernahm der volkseigene Betrieb Kernkraft Rheinsberg das spätere Endlager Morsleben in Sachsen-Anhalt, um dort schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Die ehemalige Eisenerzgrube Konrad in Salzgitter-Bleckenstedt wurde nach der Einstellung der Eisenerzförderung seit 1976 auf ihre Eignung als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erkundet. 1977 wurde Gorleben als Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum einschließlich eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle festgelegt. Die Bundesregierung folgte damals einem Vorschlag des Landes Niedersachsen, der nur bedingt aus dem vorangegangenen vergleichenden Standortverfahren abzuleiten war. Die Landesregierung hatte sich zudem gegen weitere Standortvergleiche ausgesprochen.
Die Endlagerkommission wies in ihrem Bericht auf ein gescheitertes Kavernenprojekt in den 1960er Jahren in Küstennähe hin. Dort stellten sich die Grundstückseigentümer oder die betroffenen Kommunen quer. Von 1973 bis 1977 wurde in einem vergleichenden Verfahren durch die Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft KEWA beauftragt, einen Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum zu finden. Die KEWA ermittelte 26 mögliche Standorte, zehn von ihnen wurden näher begutachtet. Die KEWA schlug dem Bundesforschungsministerium schließlich vor, vier als günstig eingeschätzte Salzstöcke näher zu untersuchen. Gorleben war nicht dabei. Gorleben zählte auch nicht zu den 26 in die Bewertung einbezogenen Standorten. Dennoch schlug die Landesregierung Niedersachsens diesen Standort nach eigenen Überprüfungen schließlich vor. Sollte die dünne Besiedelung und die Tatsache, dass Gorleben an drei Seiten von der DDR umgeben war, den Ausschlag gegeben haben, weil der Widerstand gering eingeschätzt wurde, so wurde diese Erwartung enttäuscht. Nach jahrzehntelangem Widerstand, der bei jedem Castortransport aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich seine Höhepunkte erlebte, endete die Erkundung des Salzstocks Gorleben mit dem ersten Standortauswahlgesetz 2013.
Die Frage der Endlagerung
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Im aktuellen neuen Standortauswahlverfahren war der Salzstock Gorleben-Rambow ein Standort wie jeder andere. Auf der weißen Landkarte blieb Gorleben einbezogen, bis der Standort nach § 36 des Standortauswahlgesetzes ausgeschlossen wurde. Im Zwischenbericht Teilgebiete (externer Link) der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist der Salzstock Gorleben-Rambow nicht als Teilgebiet ausgewiesen worden. Deshalb wird er in der weiteren Endlagersuche nicht weiter betrachtet. Von den vier Endlagerprojekten in Deutschland wird nur der Ausbau des Endlagers Konrad weiterverfolgt, seit das Projekt 2007 endgültig genehmigt worden ist. Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss rechtens ist. Die Asse kann als Endlagerprojekt als gescheitert gelten. Seit 2013 ist der gesetzliche Auftrag die Räumung der Grube und die Unterbringung der Asse-Abfälle in einem anderen Endlager. Das Endlager Morsleben befindet sich in der Stilllegung unter Beibehaltung der dortigen Abfälle. Das Stilllegungsverfahren wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Im September 2021 hat der Bund der BGE den Auftrag zur Schließung des Bergwerks Gorleben erteilt. Damit findet das Kapitel Gorleben mit der Verfüllung und dem Verschluss des ehemaligen Erkundungsbergwerks sein Ende.
1999 bemühte sich der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) um einen Neuanfang in der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle. Er berief das Expertengremium AK Endlagerung, das 2002 seinen Abschlussbericht vorlegte. Der AK End plädierte für einen neuen Auswahlprozess, bei dem von Anfang an, Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligt werden sollten. Das ist im StandAG 2017 dann auch zur Rechtslage geworden.
Der Weg dahin umfasste mehrere Etappen. Nach dem Endlagerkonsens nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 in Japan beschlossen Bundestag und Bundesrat 2013 das erste Standortauswahlgesetz. Das Gesetz ist dann zwischen 2014 und 2016 von der Endlagerkommission umfassend diskutiert worden. In ihrem Abschlussbericht legte die Kommission eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen für das Standortauswahlgesetz vor. Im Mai 2017 ist das novellierte StandAG in Kraft getreten. Es bildet die Rechtsgrundlage für das neue Standortauswahlverfahren.