Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.einblicke.de veröffentlichte Website der BGE.

Hier gibt es diese Erklärung in Gebärdensprache

Hier gibt es diese Erklärung in Leichter Sprache (PDF, 276 KB)


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Eine Analyse der Seite wurde 2021 durch den Anbieter Abteilung Digital GmbH durchgeführt. Aufgrund der durchgeführten Überprüfung war die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht in allen Punkten vereinbar. Die meisten Unvereinbarkeiten wurden zwischenzeitlich beseitigt. Die noch bestehenden Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.


Welche Bereiche sind bisher noch nicht barrierefrei?

  • Barriere: Multimedia-Anwendungen sind nicht über die Tastatur bedienbar (Beschreibung: Verschiedene Anwendungen lassen sich nur über die Maus steuern).  
  • Alternative: Reportagen mit Alternativtexten zu den Baustellen unter und über Tage.
  • Barriere: Nicht alle Links lassen sich im selben Fenster öffnen (Beschreibung: Teilweise werden Verlinkungen in einem neuen Fenster geöffnet).
  • Zeitplan: Behebung in 2025


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 08.10.2024 aktualisiert.


Barrieren melden: Ihr Kontakt zur BGE

Als öffentliche Stelle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihr Online-Angebot www.einblicke.de barrierefrei zugänglich zu machen. Damit uns dies gelingt, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Sollte Ihnen eine Barriere auf der Seite www.einblicke.de auffallen, die wir bisher noch nicht in unserer Erklärung zu Barrierefreiheit aufgelistet haben, dann melden Sie uns diese bitte an internet(at)bge.de. Unter dieser Adresse können Sie auch Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. 

Diese E-Mail-Adresse stellt die nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der BGE aufzunehmen – oder auch Feedback-Mechanismus – dar.


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de (externer Link).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .

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