Der Salzstock Gorleben
Schließung des Bergwerks, Verfüllung der Grube
Gorleben – der Namen der Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg ist zu einem Synonym für Bürgerproteste gegen Atomkraft und Atommüll geworden. Die Pläne der Politik, dort ein nukleares Entsorgungszentrum mit einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu bauen, sind gescheitert. Doch wie geht es jetzt weiter?
Der Beschluss, den die niedersächsische Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Ernst Albrecht 1977 fasste, hatte es in sich: Demnach sollte in der Gemeinde im Wendland ein nukleares Entsorgungszentrum entstehen – mit Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik sowie einem untertägigen Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Die Pläne der Politik stießen jedoch auf starken Widerstand. So fuhren etwa Ende der 1970er Jahre zahlreiche Landwirte mit ihren Treckern in die Landeshauptstadt Hannover, um gegen das Vorhaben zu demonstrieren. Dem Protest haben sich tausende weitere Menschen angeschlossen – am Ende demonstrierten rund 100.000 Teilnehmer*innen gegen die Pläne der Landesregierung. Die Proteste hatten Erfolg: Der Plan eines nuklearen Entsorgungszentrums wurde bereits Ende der 1970er Jahre wieder aufgegeben – Wiederaufbereitungsanlage und Brennelementefabrik wurden nie gebaut. Die Pläne für den Bau eines Endlagers im Salzstock Gorleben hingegen wurden weiter vorangetrieben.
Rückblick auf das Endlagerprojekt Gorleben
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Erkundung und Offenhaltung
In den 1980er Jahren begann im Salzstock Gorleben der Bau des Erkundungsbergwerks und damit die unter- und obertägigen Untersuchungen im Hinblick auf die Eignung des Salzstocks als Endlager. Radioaktive Abfälle wurden aber zu keinem Zeitpunkt in den Salzstock nach unter Tage gebracht. Die Öffentlichkeit, allen voran die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, begleiteten die Entwicklungen und Arbeiten rund um den Salzstock kritisch.
Als 2013 das neue Standortauswahlgesetz verabschiedet wurde, endeten die Erkundungsarbeiten in Gorleben und es wurde ein Offenhaltungsbetrieb etabliert. Der Salzstock Gorleben wurde nun wie jeder andere Ort Deutschlands bei der Endlagersuche behandelt. Grubengebäude und die Tagesanlagen wurden reduziert und das Bergwerksgelände für die Offenhaltung verkleinert. Sicherungsanlagen wie die Zaunanlage konnten zurückgebaut werden. Bereiche unter Tage, die für die Offenhaltung nicht mehr benötigt wurden, wurden außer Betrieb genommen und abgesperrt. Darüber hinaus begannen Mitarbeiter*innen, nicht mehr benötigte Maschinen und Fahrzeuge nach über Tage zu bringen.
Schließung des Bergwerks
Ende September 2020 folgte dann das endgültige Aus: Der Salzstock Gorleben ist mit der Vorstellung des Zwischenberichts Teilgebiete aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden. Er zählt zu den 46 Prozent der Fläche Deutschlands, die kein Teilgebiet geworden sind und dementsprechend bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht weiter untersucht werden. Die Politik entschied zudem, die Castor-Transporte in das Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Gorleben zu stoppen.
Rund ein Jahr später beauftragte das Bundesumweltministerium die BGE, das Bergwerk Gorleben zu schließen. Für die Verfüllung des Grubengebäudes soll das nahe dem Bergwerk gelagerte Salz, das während des Auffahrens des Bergwerks abgebaut und auf einer Halde gelagert wurde, genutzt und wieder nach unter Tage gebracht werden. Obwohl das Salz jahrzehntelang Witterungseinflüssen wie Regen ausgesetzt war und dadurch teilweise aufgelöst wurde, soll die verbliebene Menge nach aktuellen Berechnungen der BGE für die Verfüllung ausreichen. Der Grund: Bei der Verfüllung wird nicht mehr die Dichte erreicht, die das Salz hatte, als es aus dem Berg gelöst wurde.
Nach der Verfüllung beginnt der Rückbau der übertägigen Anlagen und die Wiedernutzbarmachung des Geländes. Den letzten Schritt der Schließung markiert die Entlassung aus der Bergaufsicht, der für die frühen 2030er Jahre anvisiert wird. Was danach aus dem Gelände wird, ist noch nicht bekannt. Die BGE ist in die Planungen der Nachnutzung des Geländes nicht involviert.